Hilfe bei Cold Calls - die unerlaubten Werbeanrufe
Wenn ein Anruf kommt …
Wer kennt das nicht: Man ist gerade in Gedanken bei der täglichen Routine, das Telefon läutet, man hebt ohne böse Vorahnung ab und schon ertönt es:
„Schönen guten Tag! Mein Name ist Kaiser von der Gewinnbimmel Topgarantie … Sie haben GEWONNEN!!“
Und schon ist man ein Gewinner! Ein tolles Gefühl und die Dame am Telefon legt noch ganz überschwänglich ein paar Nettigkeiten oben drauf:
„Unser System hat Sie mittels eines Zufallsgenerators ausgesucht … das ist ganz exklusiv und nur jetzt …. Der Gewinn ist garantiert und da stehen auch ganz große Firmen dahinter …“, und so weiter.
Jetzt reden Sie bereits mit einem gut geschulten Verkäufer, der – mit ausgeklügelten Gesprächsleitfäden ausgestattet und in sämtlichen Einwandsbehandlungsmethoden durch Verkaufsprofis bestens trainiert – jedem unvorbereiteten Angerufenen in der Argumentation hoffnungslos überlegen ist.
Ihr Gesprächspartner am Telefon ist dafür ausgebildet, Ihnen schnellstmöglich so viele „JA“ als möglich und Ihre Kontoverbindung zu entlocken. Und das in der kürzest möglichen Zeitspanne.
Das „Produkt“, das Ihnen dabei angepriesen wird, ist meist eines aus der sogenannten Nutzlosbranche: Gewinnspieleintragservices, Produkttesterservices und noch einige andere.
Das Muster ist indes immer dasselbe: Sie sollen dazu gebracht werden, Ihre Kontoverbindung zu nennen. Und möglichst oft JA sagen.
Die Anrufer kommen meist mit unterdrückter Rufnummer, was an sich in Österreich bei einem Unternehmen zumindest als bedenklich einzustufen ist und in Deutschland für Telefonverkäufe per Gesetz sogar verboten ist.
Oder die Anrufer senden eine sogenannte „vorgeschaltete Rufnummer“ mit, die man gar nicht zurückrufen kann – weil sie nicht existiert – oder, wie in Deutschland erst geschehen, sogar einer Behörde gehört. Technisch alles ganz leicht machbar. Die Frage an den „Verkäufer“, wo man denn die Daten her hätte, wird in den allermeisten Fällen damit beantwortet, dass man ja bei einem anderen Gewinnspiel mitgemacht hätte und das deshalb seine Richtigkeit hätte. Oder man hätte ja damals beim XY-Versand eine Bestellung getätigt und sei mit der Weitergabe der Daten einverstanden gewesen.
Egal wie man es dreht und wendet: unerlaubte Werbeanrufe sind verboten.
Hilfe:
Unerlaubte Werbeanrufe (Cold Calls) stellen eine Verwaltungsübertretung nach § 107 TKG dar. Diese können und sollen den regionalen Fernmeldebüros angezeigt werden:
- FERNMELDEBÜRO WIEN, NIEDERÖSTERREICH UND BURGENLAND -
Höchstädtplatz 3, 1200 WIEN, Tel 01/331 81-101, Fax 01/334 27 61
- FERNMELDEBÜRO FÜR OBERÖSTERREICH UND SALZBURG -
Freinbergstrasse 22, 4021 LINZ, Tel 0732/7485-11, Fax 0732/7485-19
- FERNMELDEBÜRO FÜR TIROL UND VORARLBERG -
Valiergasse 60, 6020 Innsbruck, Tel 0512/2200-100, Fax 0512/29 49 18
- FERNMELDEBÜRO FÜR STEIERMARK UND KÄRNTEN -
Marburger Kai 43-45, 8010 Graz, Tel 0316/8079-110, Fax 0316/8079-199
Ein Musterformular zur Meldung bei den Fernmeldebehörden finden Sie in unserer Rubrik Downloads.
Die Fernmeldebehörde leitet dann ein ordentliches Verfahren ein.
Halten die Cold Calls an, oder werden Sie immer wieder von den gleichen Callcentern angerufen, gibt es auch die Möglichkeit, dies bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Und zwar wegen des § 107 a StGB – „Beharrliche Verfolgung“. Hier ist der Absatz zwei zutreffend:
„(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
- ihre räumliche Nähe aufsucht,
- im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,“