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NEWS: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Ping-Anruf-Betrug!
[31.03.2014]

Wir müssen weit zurückblicken ins Jahr 2006 um zum Ausgang dieser wichtigen Entscheidung zu kommen:

Bereits 2006 gab es die ersten Anzeigen wegen des Verdachts des Betruges mit sogenannten "Ping-Anrufen", wo über technische Einrichtungen massenweise VerbraucherInnen kurz angerufen wurden und eine kostenpflichtige Rufnummer als Absender hinterlassen wurde.

2009 wurde dan erstmals Anklage gegen die Beschuldigten Walter T., Manuela R., Christian O. und Raimund W. wegen des Verdachts des Betruges im besonders schweren Fall erhoben. Kurioserweise, wurde dann in einem Beschluss des LG Osnabrück vom Juni 2010 mitgeteilt, dass von der Eröffnung eines Verfahrnes abgesehen wird. Wir haben daraufhin die notwendigen Rechtsmittel ergriffen um die Fortsetzung des Verfahrens zu erreichen, weil wir der (mit Urteil des BGH bestätigten) Überzeugung waren, dass es sich bei diesen Ping-Anrufen um einen klaren Betrug handelt.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat sich unserer Rechtsmeinung angeschlossen und daraufhin ebenfalls Beschwerde gegen den Beschluss erhoben. Im Dezember 2011 wurde der Beschwerde schließlich stattgegeben (und der sehr zynischen Auffassung eines einzelnen Richters damit klar eine Absage erteilt) und der Prozess konnte eröffnet werden. 2013 erfolgte dann die Verurteilung und nun am 27.03.2014 die letztendliche Entscheidung des BGH dazu.

Die Chronologie:

Eine "Geldbeschaffungsaktion" wurde von den verurteilten Tätern initiiert und dafür wählten sie die Weihnachtszeit aus. Sie klingelten per Zufallsauswahl mittels servergesteuerte technischer Hilfsmittel bei über 660.000 Handys EINMAL an, danach wurde die Verbindung automatisch unterbrochen. Dabei wurde auf dem Handy eine kostspielige 0137- Mehrwertdienstenummer hinterlassen. Viele merkten das zunächst nicht und riefen arglos zurück (auch, weil die 0137 Rufnummerngasse sehr ähnlich einer Mobilfunkvorwahl aussieht). Allerdings merkten die Betroffnen nach dem Anhören einer Bandansage mit dem Inhalt „Ihr Anruf wurde gezählt“, dass sie das Opfer einer miesen Abzock-Masche geworden sind. Für diese Rückrufe bei der 0137er Nummer wurden bis zu 3 Euro in Rechnung gestellt.

Obwohl die Täter das Geld aufgrund von zahlreichen Beschwerden der Angerufenen bei Telekomanbietern in Höhe von mehr als 600.000 Euro nicht ausbezahlt erhielten, verurteilte sie das Landgericht Osnabrück wegen vollendeten Betruges mit Urteil vom 06.03.2013, 10 KLs 38/09, 10 KLs – 140 Js 2/07 – 38/09 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 3 Monaten. Das Gericht setzte allerdings die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus - wohl auch aufgrund der langen Verfahrensdauer. Gegen diese Entscheidung legte sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten Revision ein.

Der Bundesgerichtshof verwarf jedoch mit Urteil vom 27. März 2014 (Az. 3 StR 342/13) die Revisionen.
Die obersten deutschen Strafrichter stellen klar, dass die Ping-Anrufe vollendeter Betrug im Sinne von § 263 StGB sind. Sie verwiesen darauf, dass den Opfern hier insgesamt ein hoher Schaden entstanden ist. Der Volltext des Urteils liegt allerdings noch nicht vor und wird nachgereicht.

Diese Entscheidung ist mehr als nur zu begrüßen:

Einerseits wird klargestellt, dass es sich heir um eine klare Form des Betruges handelt und ist auch wegweisend für künftige Prozesse, in denen VerbraucherInnen mittels Ping-Anrufen zu kostenpflichtigen Anrufen verleitet und dabei getäuscht werden und Andererseits, weil damit auch ein Handlanger des "Wiener Karussells" rechtskräftig verurteilt wurde. Dessen Tathandlung hat zwar nicht unmitelbar mit den Vorwürfen rund um das "Wiener Karussell" zu tun, aber führt bei Walter T. vielleicht zu einem Umdenken und dann auch zu "erhellenden" Aussagen in diesem kommenden Mamutprozess.

In diesem Zusammenhang sei hier kurz die versuchte Einflussnahme von Walter T. erwähnt, der darum gebeten hat, sämtliche Berichte zu seiner Person zu löschen, da erstens "nichts an der Sache dran sei" und es seinem beruflichen Werdegang im Wege stehen würde. Nun, wir denken hier eher, dass seine Verurteilung seiner Karriere im Wege stehen dürfte und nicht die Berichterstattung über einen vollendeten Betrug...


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