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Info: Peter P Adam begehrt eine Gegendarstellung gem. § 9 Mediengesetz - was ist das?
[25.05.2014]

Wir haben wieder Post (eine Mail) von Herrn Adam aus London bekommen. Dieses Mal begehrt er eine Entgegnung nach dem Mediengesetz - § 9 ...

Gegendarstellungen sind im Gesetz genau geregelt:

Auszug RIS Datenbank vom 24.05.2014

Gegendarstellung

§ 9. (1) Jede durch eine Tatsachenmitteilung, die in einem periodischen Medium verbreitet worden ist, nicht bloß allgemein betroffene natürliche oder juristische Person (Behörde) hat Anspruch auf unentgeltliche Veröffentlichung einer Gegendarstellung in diesem Medium, es sei denn, daß die Gegendarstellung unwahr oder ihre Veröffentlichung aus anderen Gründen ausgeschlossen ist.

(2) Einer Gegendarstellung zugängliche Tatsachenmitteilungen sind Angaben, die ihrer Art nach einer Prüfung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zugänglich sind und deren wesentliche Aussage nicht bloß in einer persönlichen Meinungsäußerung, einer Wertung oder einer Warnung vor dem zukünftigen Verhalten eines anderen besteht.

(3) In der Gegendarstellung ist in knapper Weise auszuführen, daß und inwieweit die Tatsachenmitteilung unrichtig oder unvollständig sei und woraus sich dies ergebe. Die Gegendarstellung kann sprachlich frei gestaltet werden. Sie muß entweder die Tatsachen anführen, die im Gegensatz zur Tatsachenmitteilung richtig seien oder letztere in einem erheblichen Punkt ergänzen, oder sich sonst unmittelbar auf die Tatsachenmitteilung und deren Unrichtigkeit oder irreführende Unvollständigkeit beziehen. Ihr Umfang darf nicht außer Verhältnis zu dem der Tatsachenmitteilung stehen. Sie muß in der Sprache der Veröffentlichung, auf die sie sich bezieht, abgefaßt sein.

Nun, die beschwerten Artikel, die Herr Adam anführt und wozu er eine Entgegnung begehrt, erfüllen in keinem Punkt die obigen Erfordernisse.
Trotzdem stehen wir nicht an, die Entgegnung zu veröffentlichen. Warum:

Da Herr Adam hier keine besonders wichtige Rolle in der Causa rund um die Berliner Anwalt AG spielt, sich aber unbedingt wieder in den News wiederfinden will, wollen wir seinem Wunsch auf Aufmerksamkeit natürlich nicht im Wege stehen.

Da er auch darum gebeten hat, dass die Entgegnungen in dem jeweilig beschwerten Artikel veröffentlicht werden mögen, haben wir die beschwerten Artikel um diesen Entgegnungswunsch ergänzt.

Wir finden, dass sich damit ein schönes Bild ergibt, dass man unseren Lesern nicht vorenthalten soll..

Im Übrigen haben wir gleich nach seiner Mail mit der Bitte um Entgegnung eine weiter bekommen: einen "Newsletter" offenbar, den wir weder bestellt haben, noch wollten. Ein Verstoß gegen das TKG - und diesen haben wir natürlich zur Anzeige gebracht.

Dieses SPAM-Mail ist auch interessant, weil hier im Namen des Herrn Adam folgendes mitgeteilt wird:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich konnte in den letzten Tagen folgende Vorratsgesellschaften zur Eintragung bringen:

AMSTERDAM NV & CO LTD
AUSTRIA AG & CO LTD
BERLIN AG & CO LTD
DEUTSCHLAND AG & CO LTD
GERMANIA AG & CO LTD
LIECHTENSTEIN AG & CO LTD
ROSENHEIM AG & CO LTD
SCHMIDT AG & CO LTD
SCHWEIZ AG & CO LTD
VADUZ AG & CO LTD

Es sind dies einfache Limiteds mit grossen Namen und kleinen Preisen, die Sie online um GBP 177.00 inklusive Nummernkonto und Karte, sowie Briefkasten und Porto fuer 1 Jahr, erwerben koennen."

Nun, es sind halt einfache Limiteds (seine eigenen Worte) mit großen Namen und kleinen Preisen...
Wir müssen hier allerdings schon erwähnen, dass es sich hier um NAMEN handelt und zum Beispiel die "AUSTRIA AG & CO LTD" KEINE AG im Sinne des österreichsichen Aktiengesetzes ist, sondern "AG & CO" nur ein Teil des Namens sind.
Da stellen wir und die Frage:
Wozu sollte jemand wollen, dass der Eindruck entstehen kann, es handle sich um Aktiengesellschaften zum Beispiel nach österreichischem Recht, wenn es doch Limiteds nach britischem Recht sind?
Wozu lässt man sich diese Namen eigentlich eintragen?

Fragen über Fragen und keine Antworten dazu .... Allerdings sind diese im Moment für uns auch nicht wichtig.


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