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ACHTUNG vor: Tipp ins Glück - Eine neue Masche – hier kommt gleich die Mitspielbestätigung!
[01.12.2011]

© Verein VPT

Die "Glückspielritter" haben schon wieder eine neue Masche. Konsument_innen werden offenbar nicht einmal mehr angerufen, sondern gleich mittels einer persönlichen Mitspielbestätigung informiert, dass sie ab 01.02.2012 für den Tipp ins Glück EUR 49,95 monatlich berappen müssen. (siehe Bild rechts oben)

In diesem Schreiben werden dann noch Zugangsdaten für eine Internetseite www.lotto-radar.com bekanntgegeben, dort kann man sich jetzt schon anmelden. Aber wofür, für etwas das man nicht gewollt hat, nie bestellt hat?

Die Internet-Seite lotto-radar.com wird betrieben von:

EUROTRUSTED Ltd.

29 Harley Street

London W1G 9QR

United Kingdom

Telefon: +442030518927

Fax: +442030518928

Company No. 6243300

 

Und zu guter Letzt gibt es in diesem Schreiben auch eine Widerrufsbelehrung, die allerdings schriftlich an eine TGK GmbH, Maxglaner Hauptstraße 34, A-5020 Salzburg zu erfolgen hat. Und AGB die Gesetzesstellen aus dem deutschen Gesetz zitieren (hat man dort nicht verstanden, dass wir in Österreich sind?) und im § 8 unter dem Begriff "Zahlungen" wird gleich einmal klargestellt, dass die Zahlung per Lastschrift vom Konto eingezogen werden - das Konto muss dabei auf den Namen des Kunden ODER den Namen des Ehepartners lauten....

Hallo? Wie dreist ist das denn? Oder wie dumm, je nachdem: wer soll denn glauben, dass diese AGB rechtskonform sind? Der Weihnachtsmann etwa?

Der Rest der AGB ist Schimmel und allerschlimmste Paste and Copy Geschichte. Nicht einmal besonders originell.

Den Punkt setzen die Komiker der TGK GmbH aber ganz zum Schluss: da steht doch tatsächlich ein Rundsiegel, das behördlich aussieht und zum Inhalt hat: Datenschutz geprüft!

So ein Schwachsinn! Die haben ja nicht einmal eine Ahnung, wie ein Audit tatsächlich funktioniert, geschweige denn, dass irgendeine anerkannte Stelle (und wir haben BEI ALLEN nachgefragt!) hier eine Prüfung vorgenommen hätte! Dieser Schmarren ist nicht einmal das Papier wert, auf dem es gedruckt ist: eine Datenschutzprüfung, die auch als solche anerkannt werden kann ist nach einer ISO Norm geregelt - und die können nur bestimmte Einrichtungen und Firmen vollziehen und zertifizieren.

An die Betreiber von TIPP INS GLÜCK: Legt doch mal das Zertifikat vor und den Bericht der Prüfungskommission!

Und: wo ist denn die Webseite? Kein Geld mehr dafür gehabt? unter "Tipp ins Glück" ist jedenfalls nichts zu finden: Google findet nichts (Stand per 01.12.2011) Damit gibt es aber auch keine Möglichkeit, sich online zu "überzeugen" wer da im Impressum steht (Auszeichnungspflicht!), oder wer denn der Datenschutzbeauftragte ist, der den "Datenschutz" durchgeführt hat und dafür dann auch in die Haftung genommen werden kann.

Und sehen wir uns die Adresse der EUROTRUSTED Ltd. an, dann läuten gleich einmal alle Alarmglocken: Google vergisst nie!

Hier gilt, wie bei allen anderen Schreiben dieser Art:

Widerruf machen, Datenlöschung verlangen und gegebenenfalls auch die Anzeige bei der Fernmeldebehörde machen, wenn es einen unerlaubten Werbeanruf gegeben hat.

Rufen Sie deshalb auch keine Hotline Nummern an, um die Situation, dass Sie niemals mitgespielt haben oder nicht mitspielen wollen, aufzuklären. Das kostet nur Ihr Geld!

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und buchen Sie zu Unrecht erfolgte Abbuchungen umgehend zurück.

Stellen Sie eine Abbuchung fest, gehen Sie zur Polizei und bringen Sie das zur Anzeige: es gibt bereits laufende Ermittlungen zu dem Thema rund um "Gewinnspieleintragungen und Lottotippgemeinschaften" und Sie werden nicht weggeschickt! Man nimmt das sehr ernst mittlerweile - gut so!


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